ASTRID HUBER

Mobile Haustierbetreuung – Traunsee & Umgebung

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Präambel

Mascotas - Astrid Huber (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) bietet mobile Haustierbetreuung für Tierhalter (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) an.

 

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Bereich der mobilen Haustierbetreuung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind und/oder unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbliebenen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Grund zu ändern. Es gelten die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

2. Leistungsangebot

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere fachlich korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen.

2.2 Die Betreuung der Haustiere erfolgt in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, in vereinbarten Ausnahmefällen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere während des Alleinseins nicht entkommen können. Die Hunde (im Falle des Gassigeh-Services) werden beim Auftraggeber abgeholt und zu dieser wieder zurückgebracht. Transporte der Tiere mit dem Fahrzeug des Auftragnehmers bedürfen einer schriftlichen Einwilligung der Auftraggeber (ausgenommen in Notfällen). Das Risiko des Transportes trägt immer der Auftraggeber. Vom Auftragnehmer wird für sämtliche Schäden am Tier, die während der Fahrt entstehen, keine Haftung übernommen.

2.3 Das Im Zuge der Schlüsselübernahme für die Wohnräumlichkeiten des Auftraggebers schriftliches Protokoll ist Bestandteil dieser AGB.

2.4 Die Betreuung und Versorgung der Tiere der Auftraggeber erfolgt gemäß wahrheitsgemäßer und vollständig ausgefüllter und unterschriebener Auftragserteilung. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden im Zusammenhang mit falschen Angaben bei der Auftragserteilung. Hierfür wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber schad-, klag- und exekutionslos gehalten. Telefonisch erteilte Folgeaufträge gelten als Vertragserklärung und daher als verbindlich. Tritt der Auftraggeber unberechtigt vom Vertrag zurück, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

2.5 Bezahlung von mind. 50% erfolgt bar bei Schlüsselübergabe oder spätestens am 1. Tag der Auftragserteilung. Der Restbetrag inklusive eines ev. Mehrkostenaufwandes ist bar bei der Schlüsselrückgabe, oder per Banküberweisung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Rückkehr des Arbeitsgebers, zu leisten. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Gassi-Geh Service 10er Block ist 6 Monate, 5er Block 3 Monate ab Rechnungsdatum gültig.

2.6 Das Zubehör wie z. B. Futter, Wasser, Einstreu, Hundeleine, Hundehalsband bzw. -geschirr, etc. müssen vor Ort vom Auftraggeber bereitgestellt werden.

2.7 Der Hund muss eine Hundemarke tragen und nachweislich gechippt sein. Der Auftraggeber muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und dieser ist Einsicht zu gestatten. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Fehlinformationen gegenüber dem Auftragnehmer.

2.8 Der Auftraggeber versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum ist. Es wird vom Auftragnehmer keine Haftung für Sachschäden und/oder Vermögensschäden und/oder Schäden an Dritten (Tier/Tier bzw. Tier/Mensch) in und außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers und/oder des Auftragnehmers übernommen. Die Haftung für Schäden jeglicher Art ist vom Auftraggeber selbst zu tragen und der Auftragnehmer ist schad-, exekutions- und klaglos zu halten.

2.9 Der uneingeschränkte Freigang von Katzen erfordert eine schriftliche Einwilligung des Auftraggebers bei der Auftragserteilung. Bei Entkommen von Wohnungskatzen bzw. Verschwinden von Freigängerkatzen wird keine Haftung seitens des Auftragnehmers übernommen. Für daraus resultierende Sach- und/oder Vermögensschäden oder Schäden an Dritten (Tier/Tier, Tier/Mensch) haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird unverzüglich über das Verschwinden des Tieres informiert. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer jedoch nach dem verschwundenen Tier mit angemessenem Aufwand zu suchen.

2.10 Um Hunde ohne Leine zu führen setzt eine schriftliche Einverständniserklärung des Auftraggebers voraus. Im Zuge dessen entstandene Schäden werden nicht vom Auftragnehmer übernommen. Diesbezüglich ist der Auftragnehmer schad-, klag- und exekutionslos zu halten.

2.11 Der Auftraggeber versichert, dass alle übergebenen Tiere gesund sind. Über Krankheiten, Beschwerden und Verhaltensprobleme muss der Auftragnehmer vorab im Detail informiert werden. Medikamentenverabreichung kann übernommen werden soweit dafür keine medizinische Ausbildung erforderlich ist. Für sämtliche Schäden am Tier, die während der Betreuung des Auftragnehmers entstehen haftet der Auftraggeber selbst. Für Falschinformationen haftet der Auftraggeber.

2.12 Soweit es der Auftragnehmer für erforderlich erachtet, ist er berechtigt bei Notfällen einen Tierarzt bzw. den Vertrauenstierarzt des Auftraggebers zuzuziehen und im Vollmachtsnamen des Auftraggebers zu beauftragen. Tierarzt- und Fahrtkosten sowie Mehrzeitaufwand werden vom Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber wird sofort darüber verständigt. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung, Verletzung oder Tod des Tieres kommen, trifft den Auftragnehmer diesbezüglich keine Haftung. Des Weiteren hat der Auftraggeber auch die Reinigungskosten des Fahrzeuges des Auftragnehmers zu ersetzen, wenn dieses bei notwenigen Fahrten vom Tier des Auftraggebers verunreinigt (als Verunreinigung anzusehen ist Erbrechen, etc. jedoch keine tierbedingten Haare, Straßenstaub oder Nässe) wird.

2.13. Tierarztkontaktdaten und Aufenthaltsort(e) des Auftraggebers sind auszuhändigen.

2.14 Der Auftrag wird in der Regel von Auftragnehmer persönlich durchgeführt. Sollte diese einmal verhindert sein, ist Auftragnehmer berechtigt die Betreuung von einem von ihr beauftragten Dritten durchführen zu lassen.

2.15 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

2.16 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

3. Schlussbestimmungen

3.1 Auf diese AGB ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anwendbar.

3.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

3.3 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

3.4 Auftragnehmer und Auftraggeber bestätigen, alle Angaben in diesen AGB gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

3.5 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis; Nebenabreden sind ungültig.

 

Stand: 01.07.2018

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